Leasing
Mit Leasing wird meist ein Nutzungsüberlassungsvertrag verstanden. Der Leasinggeber bleibt wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes.
Leasingverträge haben einen ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die Mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt wird, auf Sie. Sie tragen hierbei die Sach- und Preisgefahr.Leasingverträge können mit zusätzlichen Vereinbarungen wie Übernahme der Wartung vom überlassenen Fahrzeug durch den Leasinggeber gegen einen monatlichen Pauschalpreis verbunden sein.
Am Ende des Leasingvertrages und in der Annahme, dass der Leasingnehmer eine eventuelle Kauf- oder Verlängerungsoption nicht ausübt, kann der Leasinggeber über das Leasingobjekt wieder verfügen. Ihr Autohändler nimmt meist im Auftrag der Leasinggesellschaft den Zustand und erforderliche Daten für die Endabrechnung bei Rückgabe des Fahrzeuges auf und ist zum Ankauf verpflichtet.
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